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   OLG Düsseldorf, 15.06.2005 - VII-Verg 5/05   

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https://dejure.org/2005,1234
OLG Düsseldorf, 15.06.2005 - VII-Verg 5/05 (https://dejure.org/2005,1234)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.06.2005 - VII-Verg 5/05 (https://dejure.org/2005,1234)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Juni 2005 - VII-Verg 5/05 (https://dejure.org/2005,1234)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • leinemann-partner.de (Entscheidungsbesprechung)

    Vergabe - Reichweite der Amtsermittlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine allgemeine Rechtmäßigkeitskontrolle beim Vergabeverfahren (IBR 2006, 1023)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 1825 (Ls.)
  • VergabeR 2005, 670
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 12.03.2003 - Verg 49/02

    Anforderungen an die Unterzeichnung der Entscheidung der Vergabekammer;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.06.2005 - Verg 5/05
    Auch darf der Antragsteller die von ihm zu beachtende Rügeobliegenheit nach § 107 Abs. 3 GWB nicht verletzt haben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.3.2003 - Verg 49/02, Beschlussabdruck S. 18).

    Die Vorschrift ermächtigt die Vergabekammer zu keiner allgemeinen Rechtmäßigkeitskontrolle (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.3.2003 - Verg 49/02, Beschlussabdruck S. 18).

  • OLG Düsseldorf, 24.03.2004 - Verg 7/04

    Zulässigkeit von Wahlpositionen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.06.2005 - Verg 5/05
    Dies kann zum Beispiel in einem Fall ähnlich dem vorliegenden anzunehmen sein, wenn das Angebot des Antragstellers wegen einer Änderung der Verdingungsunterlagen an sich zwar aus der Wertung zu nehmen ist, gleichzeitig aber feststeht, dass der Antragsteller wegen eines im Vergabeverfahren davor liegenden Rechtsfehlers in der Leistungsbeschreibung daran gehindert worden ist, ein chancenreiches Angebot abzugeben und deshalb das Verfahren - ohne dass der Antragsteller dies selbst beantragt oder er den Vergaberechtsfehler in der Leistungsbeschreibung überhaupt erkannt und gerügt haben muss - bis zum Stand ab Übersendung einer (fehlerfreien) Leistungsbeschreibung aufzuheben und zu wiederholen ist (vgl. zu derartigen Fallgestaltungen OLG Düsseldorf, Beschl. v. 24.3.2004 - Verg 7/04, VergabeR 2004, 517, 518; KG, Beschl. v. 15.4.2004 - 2 Verg 22/03, VergabeR 2004, 762, 764 f.).
  • KG, 15.04.2004 - 2 Verg 22/03

    Vergabeverfahren: Schaden des Antragstellers bei schwerwiegenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.06.2005 - Verg 5/05
    Dies kann zum Beispiel in einem Fall ähnlich dem vorliegenden anzunehmen sein, wenn das Angebot des Antragstellers wegen einer Änderung der Verdingungsunterlagen an sich zwar aus der Wertung zu nehmen ist, gleichzeitig aber feststeht, dass der Antragsteller wegen eines im Vergabeverfahren davor liegenden Rechtsfehlers in der Leistungsbeschreibung daran gehindert worden ist, ein chancenreiches Angebot abzugeben und deshalb das Verfahren - ohne dass der Antragsteller dies selbst beantragt oder er den Vergaberechtsfehler in der Leistungsbeschreibung überhaupt erkannt und gerügt haben muss - bis zum Stand ab Übersendung einer (fehlerfreien) Leistungsbeschreibung aufzuheben und zu wiederholen ist (vgl. zu derartigen Fallgestaltungen OLG Düsseldorf, Beschl. v. 24.3.2004 - Verg 7/04, VergabeR 2004, 517, 518; KG, Beschl. v. 15.4.2004 - 2 Verg 22/03, VergabeR 2004, 762, 764 f.).
  • VK Düsseldorf, 17.01.2005 - VK-42/04
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.06.2005 - Verg 5/05
    Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 17. Januar 2005 (VK - 42/2004 - L) aufgehoben, soweit der Antragsgegner im Beschlussausspruch angewiesen worden ist, das Vergabeverfahren "Abschluss eines Vertrages über die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Bedarfsbetreuung der Dienststellen und Einrichtungen im Geschäftsbereich der Oberfinanzdirektion Düsseldorf" aufzuheben und bei einer erneuten Ausschreibung die in diesem Beschluss zum Ausdruck kommende Rechtsauffassung der Vergabekammer zu berücksichtigen.
  • OLG Düsseldorf, 11.07.2018 - Verg 24/18

    Vergabesenat: Vorerst kein neues Dach für das Poppelsdorfer Schloss in Bonn

    Das Aufgreifen eines Vergaberechtsverstoßes von Amts wegen setzt im Allgemeinen voraus, dass der Nachprüfungsantrag zulässig ist, insbesondere muss die Antragsbefugnis gegeben sein und darf der Antragsteller seine Rügeobliegenheit nicht verletzt haben; zudem muss er durch den Vergaberechtsverstoß in seinen Rechten verletzt sein (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 15.06.2005, VII-Verg 5/05, juris Rn. 18 f.).
  • OLG Düsseldorf, 08.03.2017 - Verg 39/16

    Zulässigkeit eines Schulnotensystems bei der Bewertung von Angeboten

    Für die von der Vergabekammer gemäß § 114 Abs. 1 Satz 2 GWB a.F. teilweise von Amts wegen getroffenen Anordnungen zur Durchführung eines rechtmäßigen Vergabeverfahrens verbleibt infolgedessen kein Raum (vgl. Senatsbeschluss vom 15.06.2005 - VII-Verg 5/05, zitiert nach juris, dort Tz. 19).
  • OLG Düsseldorf, 12.06.2019 - Verg 54/18

    Rechtsfolgen der Nichteinhaltung der Wartepflicht gem. § 19 Abs. 2 S. 3 VOB/A -EU

    Daher führt - ausgehend vom Vorbringen der Verfahrensbeteiligten und der hierdurch veranlassten Durchsicht der Vergabeakte (Abs. 1 Satz 2) - die Vergabekammer zwar keine allgemeine Rechtmäßigkeitskontrolle (Abs. 1 Satz 2, zuvor bereits OLG Düsseldorf, Beschluss v. 15.06.2005, VII-Verg 5/05, juris Rn. 19) und keine ungefragte Fehlersuche durch (Dicks in: Ziekow / Völlink, Vergaberecht, 3. Aufl., § 163 GWB Rn. 7 mwN).
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